Diesen Monat, in Shadrick gegen Hopkins County, Der Sechste Senat des Bundesberufungsgerichts entschied, dass ein privates, gewinnorientiertes Unternehmen, das medizinische Dienstleistungen für Gefangene erbringt, für die Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte von Gefangenen haftbar gemacht werden kann, wenn es sein medizinisches Personal nicht angemessen schult. Das Gericht entschied ferner, dass dem gewinnorientierten Unternehmen kein staatliches Souveränitätsverbot als Schutz vor Klagen wegen Fahrlässigkeit nach Staatsrecht zusteht.
In dem Fall wurde eine Person mit erheblichen medizinischen Problemen wegen einer geringfügigen Straftat für einen kurzen Aufenthalt inhaftiert. Das Gericht stellte fest, dass der “dringende Bedarf des Gefangenen an medizinischer Behandlung offensichtlich war, sobald er [durch die Tür des Gefängnisses] ging, doch das Personal [des Unternehmens] leistete diese trotz der Bitten [des Gefangenen] um Hilfe und der dringenden Aufforderungen der Gefängnisbeamten, sich [des Gefangenen] anzunehmen, nicht.” Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Verfassungsrechte des Gefangenen möglicherweise verletzt wurden, da die Krankenschwestern des Unternehmens nicht geschult waren und ihr rücksichtsloses Verhalten zum vorhersehbaren Tod des Gefangenen nach nur wenigen Tagen führte, weil die Krankenschwestern keine medizinische Behandlung für die MRSA-Infektion leisteten, die ihn schließlich tötete.
Das Gericht entschied ferner, dass die Gesundheitskonzern auch nach Landesrecht wegen Fahrlässigkeit verklagt werden könne. Der Konzern hatte argumentiert, dass ihm staatliche Souveränitätsimmunität zustehe, um ihn vor Klagen auf Grundlage von Landesrechtsansprüchen zu schützen. Das Gericht wies dieses Argument zurück, da ein gewinnorientierter Konzern keine staatliche Stelle sei und daher nicht dieselbe Immunität vor Klagen genießen könne wie eine staatliche Stelle. Das Gericht merkte an, dass auch andere Bundesstaaten ähnliche Argumente zurückgewiesen hätten. So entschied beispielsweise ein Gericht in Mississippi, dass ein gewinnorientierter Konzern, der Häftlinge medizinisch versorgt, nicht von Klagen befreit sei. Ebenso entschied der Oberste Gerichtshof von Oklahoma, dass ein privater Konzern, der medizinische Dienstleistungen für Häftlinge erbringt, keinen Anspruch auf staatliche Immunität habe.
