Von Rebecca K. Smith, CLDC-Vorstandsvorsitzende und kooperierende Anwältin
Letzte Woche, in Cole gegen Carson, Der U.S. Court of Appeals for the Fifth Circuit in Texas entschied, dass ein Teenager, der von der Polizei erschossen wurde, die Polizei wegen Verletzung föderaler Bürgerrechte verklagen kann. Der Teenager hatte sich kürzlich von seiner Freundin getrennt und war mit einer Waffe am Kopf in den Wald gegangen. Er kam mit der Waffe noch am Kopf aus dem Wald, drehte sich dann nach links, um weiterzugehen, und die Polizisten eröffneten das Feuer auf ihn. Als sie ihn erschossen, drückte er unwillkürlich ab und die von ihm gehaltene Waffe löste sich und schoss ihm in den Kopf. Der Teenager war sich nicht bewusst, dass die Polizei dort stand, und sie gaben ihm vor dem Schuss keine Warnung. Der Teenager überlebte, hat aber nun erhebliche Behinderungen sowie erhebliche Arztrechnungen. Nach dem Schuss auf den Teenager durch die Beamten hatten die Beamten eine Besprechung und gaben anschließend gleichlautende Erklärungen ab, dass der Teenager seine Waffe auf die Beamten gerichtet hatte. Dem Teenager wurde ein Verbrechen wegen versuchter Körperverletzung eines Polizeibeamten vorgeworfen.
Im vorliegenden Fall argumentierten der Teenager und seine Eltern, dass die Beamten logen, um ihre Handlungen zu vertuschen, und unnötige Gewalt gegen den Teenager anwendeten. Das Bundesgericht entschied, dass die Klagen vor Gericht verhandelt werden sollten. Das Gericht entschied, dass es keine “Jagdsaison” auf Personen mit Waffen gebe und “die Tatsache, dass eine suizidgefährdete Person [] eine Waffe an den Kopf hält . . . nicht immer rechtfertigt, sie zu erschießen.” Somit erlaubte das Gericht dem Teenager, eine Klage wegen exzessiver Gewalt gemäß dem Vierten Verfassungszusatz einzureichen. Das Gericht entschied außerdem, dass es ein “Recht auf ordnungsgemäßes Verfahren gibt, nicht von der Polizei vorsätzlich Beweise zu fälschen und diese zu nutzen, um eine Person zu belasten und falsche Anklagen gegen sie zu erheben.” Daher erlaubte das Gericht dem Teenager, eine weitere Klage auf Grundlage des Bundesverfassungsrechts einzureichen, da die Beamten über die Geschehnisse logen und dazu führten, dass der Teenager wegen eines Verbrechens angeklagt wurde.
Zusammenfassend stellte das Gericht fest: “Die vorsätzliche Verleumdung einer Person durch den Staat verstoßen gegen die am stärksten verankerten Werte unserer Nation . . . . Hier wurde die Verleumdung angeblich begangen, um übermäßige Gewalt gegen eine der Personen zu vertuschen und zu rechtfertigen, die unsere Gesetze und Systeme schützen sollen. Die Rechtsstaatlichkeit, die wir seit unserer Gründung schätzen, kann ein solches Verhalten nicht dulden.”
